Mietminderung-Rechner
Der Mietminderung-Rechner ermittelt den orientativen Betrag der Minderung nach §536 BGB und erstellt eine Mängelanzeige. Sie wählen den Mangel und geben an, ob sich die Quote auf die kalte oder die warme Miete bezieht. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; Ihre Daten werden nicht übertragen.
Orientierungswerte für häufige Mängel
Die folgenden Spannen sind Richtwerte aus der Rechtspraxis. Sie sind keine Zusage und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Maßgeblich sind Ursache, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung.
| Mangel | Richtwert | Norm |
|---|---|---|
| Wasserschaden in der Wohnung | 10–30 % | §536 BGB, §535 BGB |
| Schimmelbildung in der Wohnung | 10–20 % | §536 BGB, §535 BGB |
| Kein oder eingeschränktes Warmwasser | 10–30 % | §536 BGB |
| Heizungsausfall | 10–100 % | §536 BGB |
| Undichte Fenster oder Zugluft | 5–10 % | §536 BGB |
| Keller oder Nebenraum nicht nutzbar | 5–10 % | §536 BGB |
| Baulärm oder erhebliche Lärmbelästigung | 5–25 % | §536 BGB, §906 BGB |
Reduzierung berechnen und Mängelanzeige erstellen
Wählen Sie einen Mangel und geben Sie die Miete ein.
Mängelanzeige erstellen
Diese Angaben bleiben in Ihrem Browser. Sie werden nicht übertragen. Felder ohne Eingabe erscheinen als Platzhalter in eckigen Klammern.
§536 BGB: Was die Minderung bedeutet
Ist die gemietete Sache mit einem Mangel behaftet, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, ist die Miete nach §536 Abs. 1 BGB entsprechend herabgesetzt. Die Minderung tritt von Gesetzes wegen ein; der Mieter muss sie nicht gesondert durchsetzen. Wichtig ist, den Mangel dem Vermieter anzuzeigen und den Zugang zu belegen.
Häufige Fragen
Worauf wird die Mietminderung berechnet – kalt oder warm?
In der Rechtspraxis wird die Minderung meist auf die Nettokaltmiete bezogen. Die Rechner-Auswahl zeigt deshalb ausdrücklich, auf welche Basis sich der Betrag bezieht.
Wie hoch ist die Minderung bei Schimmel?
Als Orientierung gelten häufig rund 10 bis 20 %. Die konkrete Quote hängt von Ursache, Fläche und Beeinträchtigung ab und wird im Streitfall von Gerichten festgelegt.
Muss ich den Mangel zuerst anzeigen?
Ja. Der Mangel ist dem Vermieter anzuzeigen. Das Minderungsrecht setzt voraus, dass der Vermieter den Mangel weder kennt noch kennen muss.
Mehr im Hub Mietminderung, im Kündigungsfristen-Rechner und in der Vorlagen-Bibliothek.